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Eintrag Nr. 658

„All jene, die in den Landesdienst aufgenommen werden wollen, müssen geimpft sein und sich verpflichten, diesen Impfschutz aufrecht zu erhalten.“

„Wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter. Wir werden ab 1. September eine Impfverpflichtung für Neuaufnahmen in den Landesdienst einführen. Das gilt für alle Bereiche, nicht nur für die Gesundheitsberufe oder die Landeslehrer. All jene, die in den Landesdienst aufgenommen werden wollen, müssen geimpft sein und sich verpflichten, diesen Impfschutz aufrecht zu erhalten. Ausgenommen sind natürlich jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.“