Skip to main content
Eintrag Nr. 614

„Ungeimpfte aus NRW mit Eilantrag gegen 3G-Regel gescheitert“

Zugangsbeschränkungen sind verhältnismäßig

Höherer Risikofaktor der Ungeimpften rechtfertigt Kostenpflicht…

Für Ungeimpfte wird das Leben schwieriger. Mit 3G in vielen Bereichen als Standard und 2G auf dem Vormarsch richten sich nun erste Klagen gegen Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Die Testnachweispflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen ist aber laut OVG Münster voraussichtlich rechtmäßig. Bei Antragsstellung und Entscheidung waren Schnell-Tests kostenpflichtig. Seit 13.11.2021 dürfen sich wieder alle Bürger zumindest einmal pro Woche ohne Obolus auf das Corona-Virus testen lassen. Für gesellige Menschen wie die Antragstellerin verbleibt daher auch jetzt noch ein erheblicher Kostenfaktor. Geselligkeit wird zum teuren Spaß für ungeimpfte Antragstellerin Die Testnachweispflicht als Zugangsvoraussetzung fördert den Zweck der verfolgten Reduzierung der Virusübertragung. Dass ein Schnelltest immer nur eine Momentaufnahme und nicht immer präzise ist, stehe der Eignung nicht entgegen. Ebenso wenig muss der Erfolg zusätzlich durch Testanforderungen an Geimpfte und Genesene gesteigert werden.