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Eintrag Nr. 506

„Innenminister Strobl will Quarantäne-Verweigerer zwangseinweisen lassen“

„Eine Kontrollaktion durch Ortspolizeibehörden habe ergeben, dass sich einige Menschen trotz behördlicher Anordnung nicht an die häusliche Isolation hielten. Die Allgemeinheit habe jedoch einen Anspruch darauf, vor bekannten und vermeidbaren Gefahren für ihre Gesundheit geschützt zu werden. Eine vorübergehende zwangsweise Absonderung in einem geschlossenen Krankenhaus sei gemäß des Infektionsschutzgesetzes ein wichtiges Mittel, so Strobl.“