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Eintrag Nr. 319

„Wer die Impfung ablehnt, muss auf eine Behandlung im Krankenhaus verzichten.“

„Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger ein Impfangebot bekommen. Wenn er das ablehnt, gilt dies automatisch als eine Patientenverfügung darüber, bei einer Erkrankung durch das Virus auf eine Behandlung im Krankenhaus zu Lasten der Allgemeinheit zu verzichten.“