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Eintrag Nr. 1196

„Wenn [...] die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten werden [...] wird die Landeskirche [...] dienstrechtlich einschreiten“

„Wenn durch einen Pfarrer die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten werden oder gar dazu aufgerufen wird, sich staatlich angeordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu widersetzen, wird die Landeskirche gegebenenfalls zusammen mit den staatlichen Organen, dienstrechtlich einschreiten“