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Eintrag Nr. 105

„Als letzter Schritt müsse auch eine Zwangsvollstreckung erwägt werden.“

„Sanktionen hält Jurist Pestalozza aber für möglich, etwa Bußgelder und bei wiederholten Verstößen auch hohe Zwangsgelder. Als letzter Schritt müsse auch eine Zwangsvollstreckung erwägt werden. ‚Das bedeutet, dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird‘, sagt Pestalozza. In einer Demokratie sollte es aber nicht so weit kommen."