„Wenn Mitarbeiter im Gesundheitswesen sich schon nicht in der Verantwortung für ihre eigene Gesundheit impfen lassen, so sollten sie es aus Fürsorge und zum Schutz ihrer Patienten tun. Ist ihnen dies gleichgültig, muss der Gesetzgeber Patienten und Mitarbeiter schützen, auch wenn das einem Berufsausübungsverbot gleichkommt.“