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Eintrag Nr. 310

„Impfverweigerer sind Straftäter: Gesetz könnte mit hartem Zwang vorgehen“

„Laut dem Gutachten sind Impfverweigerer nämlich Straftäter, die im Fall einer Impfpflicht mit Zwangsmaßnahmen belegt werden dürfen. Grundlage sei der § 74 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches ‚einen Straftatbestand beinhaltet‘. Im IfSG heißt es dazu: ‚Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 [...] bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 [...] genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 [...] genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet.‘“