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Eintrag Nr. 252

„Es gibt nur eine Entschädigung, wenn es für den Betroffenen [Ungeimpften] unvermeidbar war.“

„Bouffier hat sich dafür ausgesprochen, die Rechte von Ungeimpften einzuschränken – unter anderem bei der Lohnfortzahlung für in Quarantäne befindliche ungeimpfte Arbeitnehmer. Es gibt nur eine Entschädigung, wenn es für den Betroffenen unvermeidbar war. So steht es bereits im Gesetz.“